Streit um Kosten bei Rettungseinsätzen in NRW
Streit um Kosten bei Rettungseinsätzen in NRW, Foto: Pixabay / Lizenz: Pixabay

Der Streit um die Finanzierung von Rettungseinsätzen verschärft sich in Nordrhein-Westfalen. Krankenkassen und Kommunen ringen um Zuständigkeiten. Im Zentrum stehen Einsätze ohne Transport, bei denen künftig zusätzliche Kosten auf Patientinnen und Patienten zukommen könnten. Die Diskussion betrifft Kreise und Städte gleichermaßen. Auch bestehende Abrechnungsmodelle geraten unter Druck, ähnlich wie bei der Debatte um hohe Verluste im Rettungsdienst.

Inhaltsverzeichnis:

Rettungsdienstgesetz NRW

Das Rettungsdienstgesetz NRW regelt Organisation und Finanzierung von Notfallrettung und Krankentransport. Träger sind Kreise und kreisfreie Städte. Krankenkassen zahlen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch V. Sie übernehmen grundsätzlich Kosten für medizinisch notwendige Transporte ihrer Versicherten. Bisher wurden Gebühren regelmäßig zwischen Kommunen und Kassen ausgehandelt. Das Vorgehen war abgestimmt. Diese Praxis ändert sich nun und betrifft auch die gesamte Notfallversorgung.

Fehlfahrten ohne Transport

Krankenkassen stellen erstmals Kostenbestandteile in erheblichem Umfang infrage. Betroffen sind sogenannte „Fehlfahrten“. Dabei erfolgt kein Transport ins Krankenhaus. Gründe sind ausreichend medizinische Versorgung vor Ort oder ein schneller eintreffender anderer Rettungswagen. Die Kassen verweisen auf die Gesetzeslage. Für Leerfahrten gebe es keine rechtliche Grundlage zur Kostenübernahme. Gesetzlich Versicherte können daher nicht mehr automatisch von einer vollständigen Kostendeckung ausgehen.

Geplant sind feste Zuschüsse der Kassen pro Einsatz. Alles darüber hinaus könnte in Rechnung gestellt werden. Nach dem Gesetz gelten Patientinnen und Patienten als Gebührenschuldner. Die Folgen wären direkte Kostenbeteiligungen, mehr dazu hier.

Rheinisch-Bergischer Kreis

Der Rheinisch-Bergische Kreis betreibt Rettungswachen in Kürten, Odenthal, Leichlingen Burscheid, Overath und Rösrath. Er führt Krankentransporte im Kreisgebiet durch. Die Gebühren werden auf Basis einer Satzung erhoben. Die Abrechnung erfolgt mit den Krankenkassen. Aktuell verhandelt der Kreis mit Kassenverbänden und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften über eine Anpassung.

Bereits signalisiert wurde, dass „Fehlfahrten“ künftig nicht mehr übernommen werden sollen. Eine konkrete Neuregelung existiert noch nicht. Da alle Träger betroffen sind, strebt der Kreis eine landesweit einheitliche Lösung an. Alle Akteure sollen eingebunden werden.

Stadt Leverkusen

Der Rat der Stadt Leverkusen beschloss im Oktober 2025 eine neue Rettungsdienstgebührensatzung. Fehlfahrten sind darin einkalkuliert. Mit den Krankenkassen wurde ein „Einvernehmen“ erzielt. Leverkusenerinnen und Leverkusener können den Rettungsdienst weiterhin rufen, ohne an den Kosten beteiligt zu werden. Weitere Hintergründe aus der Stadtpolitik finden sich hier.

  • Streit über Kostenübernahme bei Einsätzen ohne Transport
  • Geplante Pauschalen der Krankenkassen
  • Mögliche Gebührenpflicht für Betroffene
  • Unterschiedliche Regelungen auf kommunaler Ebene

Die Entwicklungen zeigen unterschiedliche Wege im Umgang mit Rettungsdienstkosten. Einheitliche Lösungen werden diskutiert. Entscheidungen stehen noch aus.

Prüfe die Standorte der Krankenhäuser in Leverkusen auf Google Maps:

Karte: Google Maps

Quelle: Rheinische Anzeigenblätter

FAQ

Worum geht es beim Kostenstreit im Rettungsdienst?

Es geht um die Finanzierung von Rettungseinsätzen in Nordrhein-Westfalen, insbesondere um Einsätze ohne anschließenden Transport ins Krankenhaus.

Was sind sogenannte Fehlfahrten?

Fehlfahrten sind Rettungsdiensteinsätze, bei denen keine Person ins Krankenhaus transportiert wird, etwa weil eine Behandlung vor Ort ausreicht oder ein anderes Einsatzfahrzeug schneller war.

Warum übernehmen Krankenkassen diese Kosten nicht mehr?

Die Krankenkassen verweisen auf die aktuelle Gesetzeslage und sehen für Einsätze ohne Transport keine rechtliche Grundlage mehr zur vollständigen Kostenübernahme.

Wer gilt künftig als Gebührenschuldner?

Nach den gesetzlichen Regelungen gelten Patientinnen und Patienten als Gebührenschuldner, wenn Kosten nicht vollständig von den Krankenkassen übernommen werden.

Wie ist die Situation im Rheinisch-Bergischen Kreis?

Der Rheinisch-Bergische Kreis verhandelt derzeit mit Krankenkassen und weiteren Kostenträgern über eine Anpassung der Gebühren, eine endgültige Neuregelung besteht noch nicht.

Welche Regelung gilt in der Stadt Leverkusen?

In Leverkusen sind Fehlfahrten in der neuen Rettungsdienstgebührensatzung einkalkuliert, sodass Einwohnerinnen und Einwohner weiterhin keine zusätzlichen Kosten tragen müssen.