Hundezwischenfall in Leverkusen
Hundezwischenfall in Leverkusen, pixabay/Foto illustrativ

Eine Spaziergängerin aus Opladen hat nach einem schweren Hundezwischenfall in Leverkusen vor Gericht Recht bekommen. Das Oberlandesgericht sprach ihr rund 10.000 Euro zu, darunter 3.000 Euro Schmerzensgeld. Zuvor hatte das Landgericht Köln ihre Klage noch abgewiesen. Der Fall zeigt, wie unterschiedlich Gerichte denselben Sachverhalt bewerten können.

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Urteil von Andrea Dinkelbach ändert alles

Am 18. November 2022 waren zwei Nachbarinnen mit ihren Hunden auf dem schmalen Lucasweg unterwegs. Die Tiere, ein Labradoodle und ein weiterer Hund, liefen ohne Leine und spielten wild. Der junge Labradoodle stieß frontal gegen das Knie der später verletzten Frau, nachdem seine Halterin zur Seite ausgewichen war. Die Spaziergängerin erlitt einen komplizierten Bruch des Schienbeinkopfes.

Vor dem Landgericht Köln argumentierten die Richter, dass die Frau das Spiel der Hunde gekannt habe. Sie hielten den Ausweichschritt der Halterin für eine normale Reaktion und sahen keine Haftung. Doch die Berufung brachte eine Kehrtwende. Vorsitzende Richterin Andrea Dinkelbach stellte klar, dass das Opfer nicht damit rechnen musste, direkt von einem Hund gerammt zu werden.

Folgen für die Verletzte

Die Verletzung hatte deutliche Konsequenzen.

  • Absage eines geplanten Skiurlaubs
  • Mehrwöchige medizinische Behandlung
  • Eingeschränkte Mobilität über Monate

Die Frau konnte ihre üblichen Freizeitaktivitäten lange Zeit nicht ausüben. Ihr Anwalt Peter Orlowski bestätigte, dass die zugesprochene Summe bereits überwiesen wurde.

Streitwert und Schadenshöhe

Das Oberlandesgericht bewertete den Gesamtschaden auf rund 10.000 Euro. Davon entfielen:

  1. 3.000 Euro auf Schmerzensgeld
  2. 7.000 Euro auf weitere Kosten wie Behandlung und Verdienstausfall

Diese Entscheidung könnte künftig auch in ähnlichen Fällen herangezogen werden, in denen unbeaufsichtigte Hunde Unfälle verursachen. Die Richter machten deutlich, dass Halterinnen und Halter trotz spontaner Bewegungen eine Verantwortung tragen.

 Quelle: EXPRESS