Ein 20-jähriger Mann aus Leverkusen wurde nach einer gefährlichen Verfolgungsjagd in der Neujahrsnacht 2024 nach Jugendstrafrecht verwarnt. Die Richterin betonte, dass er großes Glück gehabt habe, dass niemand zu Schaden kam.
Inhaltsverzeichnis:
- Flucht nach Fahrfehler - Polizei nimmt Verfolgung auf
- Strafrechtliche Einstufung als verbotenes Rennen
- Reue und Konsequenzen für den Angeklagten
Flucht nach Fahrfehler - Polizei nimmt Verfolgung auf
In der Nacht zum 1. Januar 2024 fuhr Mehmet E. mit seinem BMW durch die Campusallee in Opladen. Laut eigenen Aussagen wollte er lediglich „cruisen und plaudern“. Als er jedoch eine Kurve zu schnell nahm, geriet das Fahrzeug ins Schleudern und auf die Gegenfahrbahn. Eine in der Nähe befindliche Polizeistreife bemerkte die Situation und leitete eine Verfolgung ein.
Die darauf folgende Flucht war geprägt von extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen und rücksichtsloser Fahrweise. Mehmet E. ignorierte mehrere rote Ampeln und fuhr mit bis zu 140 km/h durch Wohngebiete. Besonders riskant war die Fahrt über stark frequentierte Kreuzungen, darunter Quettinger Straße und Borsigstraße. Trotz der hohen Gefahr blieb es bei einem reinen Sachverhalt – es gab keine Unfälle oder Verletzte.
Strafrechtliche Einstufung als verbotenes Rennen
Nach § 315d des Strafgesetzbuches kann auch die waghalsige Fahrt eines einzelnen Fahrers als illegales Autorennen gewertet werden. Eine bloße Geschwindigkeitsüberschreitung reicht nicht aus, doch in diesem Fall erkannte das Gericht ein bewusstes Streben nach Höchstgeschwindigkeit. Damit wurde die Tat als verbotenes Kraftfahrzeugrennen gewertet.
Die Vorsitzende Richterin Dorothea Pfitzner stellte klar, dass es nur dem Zufall zu verdanken sei, dass niemand verletzt wurde. „Sie haben einfach total Schwein gehabt“, sagte sie in der Urteilsbegründung. Auf den Straßen war trotz der späten Stunde noch reger Verkehr, was das Risiko eines schweren Unfalls erheblich erhöhte.
Reue und Konsequenzen für den Angeklagten
Mehmet E. zeigte sich vor Gericht einsichtig und räumte ein, „auf gut Deutsch Scheiße gebaut“ zu haben. Er betonte, dass er die Tat bereue und am liebsten die Zeit zurückdrehen würde. Zudem nahm er freiwillig an einer verkehrspsychologischen Schulung teil, um seine Fahrtauglichkeit unter Beweis zu stellen.
Trotz seiner Reue entschied das Gericht, dass er eine dreimonatige Sperrfrist für die Wiedererlangung seiner Fahrerlaubnis absolvieren müsse. Zusätzlich wurde er verpflichtet, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zu durchlaufen. Seinen sichergestellten BMW konnte er zurückbekommen, doch die Richterin empfahl ihm, in Zukunft auf ein weniger leistungsstarkes Fahrzeug umzusteigen.
Dieses Urteil verdeutlicht, dass riskante Fahrmanöver und illegale Rennen streng geahndet werden. Glücklicherweise gab es in diesem Fall keine Opfer, doch die Konsequenzen für den Fahrer sind dennoch erheblich.
Quelle: ksta.de